Vergewaltigungsfall wird neu verhandelt

„Unschuldig – für die Wahrheit ist es nie zu spät“ ist eine neue TV Serie und läuft zur besten Sendezeit. Fiktionale Justizirrtümer sind das Thema. Im Landgericht Essen findet am 11. Juli 2008 die Neuverhandlung des Falls vom verurteilten Vergewaltiger S. statt. 

Hollenstedt (IIPPI), 7. Juli, 2008

Das Landgericht Dortmund verurteilte M. S. am 5. Februar 2007 zu vier Jahren und drei Monaten wegen vierfacher Vergewaltigung seiner Ex-Frau und Mutter seiner Kinder. Die Vergewaltigungen sollen in den Jahren 2002 und 2005 begangen worden sein.  Dies ist ein Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht. Augenzeugen oder forensische Beweise, dass M. S. seine damalige Ehefrau vor der Trennung vergewaltigt hat, gibt es nicht. Der mehrfachen Vergewaltigung angeklagt wurde S. erst im Trennungsjahr, nachdem das Opfer von seiner neuen Freundin erfahren hatte. 

Das einzige Beweismittel des Staates ist die Aussage des Tatopfers. Sie beruft sich auf Kalenderblätter, in denen sie die Vergewaltigungen mit einem Kreuz markiert habe. Diese jedoch konnte sie dem Gericht nicht vorlegen.  S. kann die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen mit SMS-Nachrichten von seiner ehemaligen Gattin, Reisepässen, Videoaufnahmen, Fotos, Kalenderblättern und Zeugenaussagen widerlegen. 

Am 28. Januar 2008 lehnte das Landgericht Essen ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Am 5. Februar legte S.s Verteidiger eine sofortige Beschwerde ein.  Das Oberlandesgericht Hamm beschloss am 27. März 2008 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft: „Auf die sofortigen Beschwerden des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Essen vom 28. Januar 2008 insoweit aufgehoben, als das Landgericht den Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten bezüglich der Tat vom 27. Juli 2002 als unzulässig verworfen hat. Der Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten wird wegen dieser Tat für zulässig erklärt. Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden als unbegründet verworfen.”  

Die Vergewaltigung vom 27. Juli 2002 wird am 11. Juli 2008, um 9:30 Uhr im Landgericht Essen neu verhandelt.  Detailierte Informationen hinsichtlich des Falls S. sind im Internet unter www.iippi.org/inmates/germany/michaelsmandzik.html erhältlich. 

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